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Wer bekommt Bafög?

Welche Voraussetzungen gibt es, um Bafög zu erhalten?

BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. Als Studierender mit deutscher Nationalität, als Praktikant, gegebenenfalls auch als Schüler/Schülerin haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu erhalten. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können gegebenenfalls auch ausländische Auszubildende diese Unterstützung bekommen. Die Altersgrenze für die Bewilligung von BAföG liegt bei 30 Jahren, wenn es darum geht, ein Masterstudium zu beginnen, bei 35 Jahren. Es können dabei gewisse Ausnahmen gelten. Das ist zum Beispiel bei der Erziehung eigener Kinder der Fall.

Situationen in denen Bafög gewhährt werden könnte

Um diese Förderung zu erhalten, sollte es sich um eine erste Ausbildung handeln. Gegebenenfalls kann aber auch der zweite Bildungsweg unterstützt werden. Wenn Sie bereits einen Bachelor-Studiengang abgeschlossen haben und direkt danach das Masterstudium beginnt, kann dieses auch im Sinne des BAföG unterstützt werden. Sie können BAföG erhalten, wenn Sie an einer Fachhochschule, einer Akademie oder einer Hochschule studieren möchten.

Grundsätzlich ist die Höhe der BAföG-Unterstützung abhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Lebenspartners/Ehegatten der Studierenden bzw. auch von deren eigenem Einkommen. Für die Ermittlung des Bedarfs wird der jeweilige Einkommensteuerbescheid herangezogen. Es gibt bestimmte Freibeträge, die bei der Ermittlung der Gewährung der finanziellen Unterstützung berücksichtigt werden.

Das elternunabhängige BAföG

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und nach der Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre lang berufstätig waren und durch diese Berufstätigkeit Ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen konnten, können Sie gegebenenfalls BAföG erhalten. Dieses ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das gilt auch für diejenigen, die eine 3-jährige Berufsausbildung absolviert haben, anschließend 3 Jahre lang erwerbstätig waren und dann noch studieren möchten.

Wo wird die Ausbildungsförderung beantragt?

Für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der sie immatrikuliert sind. Ansonsten ist das Amt für Ausbildungsförderung des für die Ausbildungsstelle bzw. den Wohnort der Eltern zuständigen Bezirks der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist es, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, weil eine rückwirkende Zahlung auf keinen Fall erfolgen kann. Um also pünktlich zum Start des Studiums die finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollte nicht zu lange mit der Antragstellung gezögert werden.



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